Zu unserem Bedauern untersagt die Fränkische Landeszeitung mit dem Hinweis auf das Urheberrecht die Bereitstellung aller in der FLZ gedruckten Artikel über das Internet. Sie verweist dabei auf den Vorbehalt der Rechte im Impressum.

Wir sind zwar der Meinung, dass im Fall der FLZ-Berichte über die Westspange es sich ausschließlich um Artikel handelt, die "politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen", die gemäß "Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte" (UrhG) nicht geschützt sind und gegen "eine angemessene Vergütung" weiterverwertet werden dürfen. Auch letzteres lehnt die FLZ jedoch ab. Um uns unnötigen Ärger vom Hals zu halten, haben wir deshalb die Artikel von unserer Webseite genommen und sehen uns auch zukünftig gezwungen, aus Artikeln nur auszugsweise zitieren zu dürfen. Wir werden uns bemühen, auch auf diese Weise eine objektive Wiedergabe der Inhalte zu erreichen.


Deshalb finden Sie hier ab heute von uns erstellte kurze Zusammenfassungen der FLZ-Berichte oder an die Zeitung gesandte Originalmanuskripte vom 18.04.1998, 04.05.1998, 09.05.2002, 14.05.2002, 15.05.2002, 24.07.2002, 25.07.1998

§49(1) UrhG lautet: "Zulässig ist die Vervielfältigung und Verbreitung einzelner Rundfunkkommentare und einzelner Artikel aus Zeitungen und anderen lediglich Tagesinteressen dienenden Informationsblättern in anderen Zeitungen und Informationsblättern dieser Art sowie die öffentliche Wiedergabe solcher Kommentare und Artikel, wenn sie politische, wirtschaftliche oder religiöse Tagesfragen betreffen und nicht mit einem Vorbehalt der Rechte versehen sind.Für die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen, es sei denn, daß es sich um eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe kurzer Auszüge aus mehreren Kommentaren oder Artikeln in Form einer Übersicht handelt. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden".

Im Widerspruch zur Meinung der FLZ steht auch die folgende Rechtsauffassung: 'Generell entfällt die in § 49 I UrhG gewährleistete Abdruck- und Wiedergabefreiheit, wenn Artikel oder Kommentare mit einem Vorbehalt der Rechte versehen ist ("Alle Rechte vorbehalten", "Nachdruck nicht gestattet"). Um dem Vorbehalt Wirksamkeit zu verleihen, ist ein allgemeiner Vorbehalt im Impressum jedoch nicht ausreichend, vielmehr muß der Beitrag an sich mit dem Vorbehalt versehen sein.'(Quelle: http://www.cyberlaw.de/markenrecht/ZeitungsartikelUrhG.htm)




Die FLZ berichtet am 18.04.1998 über die Vorlage eines detaillierten Vorentwurfs des Straßenbauamtes. Der damit befaßte Stadtentwicklungsausschuß fordert längere Brückenbauwerken, diskutiert das Problem des Querriegels quer durch das Aischtal und fordert eine Kreisverkehr. Außerdem wird ein unabhängiges Unbedenklichkeitsgutachten an, das bestätigen müßte, daß sich die Hochwassersituation nicht verschlechtere, angeregt.
Ferner stellt sich der Stadtentwicklungsausschuß vor, daß die Fläche zwischen bestehenden Gewerbebetrieben und der neuen Straße im vorderen Bereich als neue Gewerbeflächen ausgewiesen werden könnte.

Zurück zur Auswahl


Am 04.05.1998 erscheint in der FLZ der Bericht über die Behandlung der Westspange im Stadtrat, der sich einstimmig für den Kreisverkehr ausspricht und "möglichst offene und filigranere Brückenbauwerke" verlangt, um den befürchteten negativen Einfluß auf Kleinklima, Natur und Landschaft gering zu halten. Im wesentlichen folgt man den Vorschlägen des Stadtentwicklungsausschußes, jedoch wird der Wunsch, ein kleines Gebiet zwischen bestehender gewerblicher Bebauung und neuer Trasse als künftige Gewerbeflächen zu reservieren, aufgegeben.

Zurück zur Auswahl


Über die Gründung der Bürgerinitiative berichtet die FLZ am 09.05.2002, wobei das hier abgedruckte Originalmanuskript vom zuständigen Redakteur bearbeitet und stark gekürzt wurde:
Am 30. 4. 2002 fand sich eine Gruppe von Anliegern und weiteren Interessierten zusammen, um eine überparteiliche Bürgerinitiative "Westspange" zu gründen. Das vorrangige Ziel dieser Gruppierung ist es, den Bau der Westspange in der geplanten Form zu verhindern. Diese Straßenplanung basiert auf einem Raumordnungsverfahren von 1980 - 1982 und somit auf Grundlagen, die heute vollkommen überholt sind. Verkehrszählungen haben ergeben, dass das Verkehrsaufkommen auf der B470 seit 1980 - wohl aufgrund der Grenzöffnung - erheblich gestiegen ist, während der Verkehr auf der B8 sich kaum verändert hat. Deshalb ist heute die Bundesstraße 470 mit 20 000 Fahrzeugen am Tag mehr als doppelt so stark belastet wie die B8. Mit der geplanten Westspange würde eine Vereinigung der beiden Bundesstraßen zwischen "Reifen Wagner" und dem Kreisverkehr bei Diespeck erfolgen, wodurch das jetzt schon existierende Nadelöhr Neustadt endgültig verstopft würde, zumal 30 000 Fahrzeuge für 2015 erwartet werden.
Da diese Trasse außerdem über vier stark befahrene Kreuzungen führt, befürchtet die Bürgerinitiative einen späteren vierspurigen Ausbau in diesem Bereich. Weiterhin muss bezweifelt werden, dass die beabsichtigte Entlastung der Riedfelder Ortsstraße mit der geplanten Westspange erreicht wird, da ortskundige Verkehrsteilnehmer sich ungern an den Ampeln anstellen und stattdessen den Schleichweg über Riedfeld nutzen werden.
Eine wichtige Forderung der Bürgerinitiative ist ein bürgerfreundliches Verkehrskonzept durch Eindämmung des ständig steigenden Straßenverkehrs und eine Lärmverminderung statt einer Lärmverlagerung. Die Anwohner an der B8 sollten z. B. durch straßenbauliche Maßnahmen wie Verengungen, Fußgängerüberwege und vor allem durch die Verlangsamung des Verkehrs entlastet werden.
Die Anwohner der Karl-Eibl-Straße werden durch die Westspange "in die Zange genommen", da zu ihrer jetzt schon bestehenden hohen Verkehrsbelastung eine weitere hinter ihren Häusern hinzukommt. Vor allem ist zu bedenken, dass sich durch die geplante Dammbauweise - bis zu 5 m hoch - und des ungebremsten Verkehrs der Lärm ungehindert in alle Richtungen, vor allem auch in die Wohngebiete an den Hängen ausbreiten wird. Die Stadt hat diese Erfahrungen bereits an den Herrenbergen und am Löblerinweg gemacht.
Anwohner an den Talauen müssen ein erhebliche Erhöhung der Hochwassergefahr befürchten, da das Dammbauwerk mit nur zwei Wasserdurchlässen geplant ist und eine weitere Verbauung von Hochwasserausbreitungsflächen durch die bis zu 30 m breite Trasse erfolgt. Es sind sogar Auswirkungen bis nach Schauerheim hin zu erwarten.
Durch das geplante Straßenbauwerk wird der landwirtschaftliche Verkehr auf die B470 gezwungen, weil vorhandene Feldwege abgeschnitten werden. Auch wird das von Spaziergängern, Radfahrern und anderen Sportlern intensiv genutzte Naherholungsgebiet zerstört. Statt durch eine reizvolle Landschaft wird man zukünftig beim Verlassen Neustadts in Richtung Westen durch einen Damm voller stinkender und lärmender Autos "erfreut".
Die Bürgerinitiative hat sich den Schutz der letzten unverbauten Aisch-Aue um Neustadt zum Ziel gemacht und weist darauf hin, dass durch den Bau der Straße auch Lebensraum und Futtergebiet für seltene Tierarten wie Eisvogel und Storch beseitigt wird.
Aufgrund dieser vielen Einzelüberlegungen sieht die Bürgerinitiative das Verhältnis der Kosten zum erhofften Nutzen in keiner Weise gewahrt und fordert die Überarbeitung des veralteten Raumordnungsplanes und die Erstellung alternativer Verkehrskonzepte für Neustadt und Riedfeld.

Zurück zur Auswahl


Am 14.05.2002 berichtet die FLZ über die Ankündigung einer Bürgerversammlung für Ende Juli durch die Bürgermeisterin. 'Das Thema dürfe wegen der Stimmungslage in der Bevölkerung nicht ignoriert werden, auch wenn der frühere Stadtrat beschlossen habe, den Bau der Westspange als letzten Teil der "Umgehung Neustadt" zu forcieren', wird Frau Platzöder zitiert. Zugleich fühlt sie sich als Bürgermeisterin an den geltenden Ratsbeschluss gebunden, der seinerzeit gegen drei Stimmen, darunter ihre eigene, gefallen war. Sie will deshalb in dieser Frage Neutralität wahren.
Frau Platzöder weist darauf hin, dass der Stadtrat in dieser Sache zwar votieren, aber nicht entscheiden kann. Dies obliege dem Straßenbauamt. Gleichzeitig glaubt sie, dass das Staßenbauamt, sollte sich der Rat erneut und diesmal gegen die Westspange entscheidenn, den Bau allerdings kaum dagegen durchsetzen würde.
Eine schnelle Realisierung der Westspange wird von der Rathauschefin und Herrn Bader vom städtisches Bauamt in jedem Fall bezweifelt.
Ferner wird berichtet, dass die Computersimulation des vom Stadtrat gewünschten Kreisverkehrs in Ansbach gezeigt habe, dass bei starkem Verkehrsauflommen Staus produziert werden. Deshalb wird nun eine Simulation mit einer Arnpelkreuzung beauftragt. Vom Ergebnis dieser Untersuchung hängt es dann ab, mit welchen Unterlagen das Straßenbauamt bei der Regierung von Mittelfranken das so genannte Planfeststellungsverfahren beantragt.

Zurück zur Auswahl


In einer Pressemitteilung, die am 15.05.2002 in der FLZ abgedruckt wird, wendet sich der Bund Naturschutz (BN) gegen die Westspange.
Die Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz, Christine Wolf-Mutzke spricht sich darin gegen die geplante Umgehung der Riedfelder Ortsstraße aus. Für die "Westspange" würde einer der wichtigsten Naherholungs- und ökologischen Rückzugsräume um Neustadt zugunsten einer verstärkten Gesamtverkehrsbelastung mit immer mehr Schwerverkehr geopfert. Frau Wolf-Mutzke fordert ein generelles "Umdenken von einem Straßenbau zu Lasten der Umwelt, hin zu einer Lebensraumgestaltung für Menschen Tiere, Pflanzen in natürlichen Lebenszusammenhängen". Verkehr muß vermieden, Güter müssen wieder auf dem Schienenweg transportiert werden. "Wir Verbraucher tragen mit unserem Einkaufsverhalten zu einer Reduzierung des Schwerverkehrs bei. Wenn wir regional erzeugte Produkte bevorzugen, nehmen wir Einfluss auf regionale Wirtschaftskreisläufe."
Die Westspange würde ein wichtiges Nahrungs- und Brutgebiet bedrohter Tierarten wie Weißstorch, Bekassine, Libellen und Amphibien sowie den Lebensraum seltener Pflanzen durchschneiden. Darüber hinaus gehört das Aischtal zu einem bundesweit wichtigen Rast- und Nahrungsgebiet für Zugvögel. Durch den Bau der Westspange würden schutzwürdige Lebensräume zerstört. In einem der feuchten Gräben, über den die Westspange führen würde, wächst der Röhrige Wasserfenchel, ein bayernweit sehr seltener und auf der Roten Liste stehender Doldenblütler, der im Landkreis sonst nur noch an ein paar Standorten im unteren Aischgrund vorkommt.
Ausdrücklich bekundet die Vorsitzende den Anwohnern der B 8 vollstes Verständnis für den Wunsch nach einer Umgehung. Verkehrslärm kann Gesundheitsgefährdungen von Schlafstörungen bis hin zu erhöhtem Herzinfarktrisiko nach sich ziehen. Aus dieser Belastung ergibt sich wie selbstverständlich die Forderung nach einer Umgehungsstraße. Das ist auch für den BN verständlich.
Dennoch kann der BN den Bau einer Umgehungsstraße von Riedfeld nicht befürworten. Denn dadurch würde die Bundesstraße 470 weiter belastet; kurz und langfristig rechnet der BN mit einem enormen Flächenverbrauch für den Straßenverkehr im Aischgrund. Es ist ein weiterer Ausbau der 470 zu erwarten, und je besser diese Strecke ausgebaut ist, desto mehr Verkehr wird angezogen. Verkehr, der sich von der A 3 auf diese Ausweichroute verlagern wird.

Zurück zur Auswahl


Eine ganze Seitungseite der FLZ füllen am 24.07.2002 die Berichte über Informationsveranstaltung des Strassenbauamtes.
Die Veranstaltung fand grosses Interesse bei der Bevölkerung und weit über 300 Zuhörer verfolgten eine sehr sachlich ablaufende Diskussion. Befürchtungen (auch seitens der Bürgermeisterin), dass es angesichts erregter Debatten im Vorfeld des Abends zu einer "Schlammschlacht" kommen könnte, wurden schnell zerstreut. Im Gegenteil bescheinigten die gegnerischen Lager einander mehrfach Verständnis für die jeweilige Position.
"Die Vorteile der Westspange überwiegen nach unserer Einschätzung ihre Nachteile", lautet die Botschaft des Planungsleiters des Straßenbauamtes, Alexander Bonfig. Allerdings hat das Straßenbauamt seine Untersuchungen noch nicht abgeschlossen. So wurde zwar ein Auschnitt aus der Simulation des Kreisverkehrs vorgeführt, wobei sich deutlich Staus bildeten (vor allem auch Richtung Innenstadt in der Bahnhofsstraße), Ergebnisse für das alternative Konzept mit der Ampelkreuzung lagen aber noch nicht vor. Auch die Berücksichtigung der in Richtung Diespeck folgenden Ampeln war bei der Simulation noch gar nicht berücksichtigt worden.
Die Ergebnisse der neu beauftragten Simulation werden voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres vorliegen. Von ihnen macht es laut Herrn Bonfig die Behörde abhängig, ob die Planung der Westspange überhaupt weiter verfolgt wird. Sollte sich nämlich herausstellen, dass das neue gemeinsame Teilstück von B 8 und B 470 den Verkehrszuwachs nicht verkraftet, "dann bauen wir die Westspange nicht".
Aber auch Ansbach oder Berlin könnten den Bau der Westspange verhindern: Die Regierung von Mittelfranken muss die Vorarbeiten des Straßenbauamts genehmigen, erst dann kann das Planfeststellungsverfahren beginnen. Und die Westspange muß im Bundesverkehrswegeplan als "vorrangiger Bedarf" eingestuft sein. Im aktuellen Plan ist sie das noch, allerdings wird er gerade fortgeschrieben. Das Bundesverkehrsministerium entscheidet nach einer komplizierten Kosten-Nutzen-Analyse, ob die Neustädter Westspange "vordringlich" benötigt wird. Nach Aussage des Planungschef spiele bei dieser Entscheidung die Haltung von Stadt, Straßenbauamt, Gegnern und Befürwortern der Westspange keine Rolle.


In einem weiteren Bericht wird die Haltung von Bürgermeisterin und Stadträten nach der Informationsveranstaltung abgefragt:
Auf die Frage der FLZ, welches Votum sie abgeben würde, hätte der Stadtrat jetzt über die Westspange abzustimmen, antwortete die Bürgermeisterin: "Ich würde keine Abstimmung wollen."
Sie sei "jedem Lernprozess aufgeschlossen", und ihre Meinungsfindung zum Thema Ortsumgehung Riedfeld sei noch nicht abgeschlossen, sie sagt aber auch "Ich bin immer noch skeptisch". Sollte es zu einer erneuten Abstimmung über die Westspange komme, werde sie sich ihrer Stimme aber keinesfalls enthalten.
Allgemein herscht die Auffassung, dass eine intensivere weitere Diskussion erst dann sinnvoll sei, wenn geklärt sie, ob die Westspange weiterhin zum vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan zähle. Die Christsozialen und die Freien Wähler diskutieren deshalb zunächst fraktionsintern, die Sozialdemokraten haben noch einen Termin mit den Befürwortern der Westspange.


Ferner werden die vom Straßenbauamt angesprochenen vier Varianten der Umgehung von Riedfeld im Überblick dargestellt:

Die "Nullvariante"
Alles bleibt wie bisher - mit 9000 Fahrzeugen durch die Riedfelder Ortsstraße.
Entlastung:Keine. Kosten: Keine. Umweg: Keiner. Weitere Merkmale: Keine Eingriffe in die Natur.

Parallel zur Bahn
Entlastung: Rund 6000 Fahrzeuge weniger pro Tag auf der Riedfelder Ortsstraße. Kosten: 12 Millionen Euro. Länge: 3,5 Kilometer. Umweg: 1 Kilometer. Weitere Merkmale: Zusätzliche Belastung der B 470 im Bereich der Karl-Eibl-Straße.

Über den Stübacher Berg
Entlastung: Rund die Hälfte der Fahrzeuge pro Tag (4500). Kosten: 14 Millionen Euro. Länge: 4,5 Kilometer. Umweg: Fahrstrecke aus Richtung Würzburg in Richtung Nürnberg ist 0,8 Kilometer kürzer. Weitere Merkmale: 50 Meter Höhenunterschied zu überwinden, erhebliche Eingriffe in die Natur. Die längste und teuerste Variante.

Westspange
Entlastung: 7000 Fahrzeuge pro Tag weniger auf der Riedfelder Ortsstraße. Kosten: 4,5 Millionen Euro. Länge: 1,1 Kilometer. Umweg: 400 Meter. Weitere Merkmale: Kürzeste Variante mit der stärksten prognostizierten Entlastung von Riedfeld. Verstärkung des Verkehrs auf der B 470 im Bereich der Karl-EiblStraße zwischen Einmündung der Westspange und Einmündung Riedfelder Ortsstraße Würzbuger Straße: Von 11 000 auf 18 000 Fahrzeuge pro Tag. Der Damm der Westspange ist kurz vor der Einmündung in die B 8 mit über fünf Metern über dem Gelände angesetzt, wozu noch eine Lärmschutzwand kommt, weiter unten mit rund zwei Metern. Zum Vergleich: Die Diespecker Umgehung liegt zwischen zwei und viereinhalb Metern hoch.

Zurück zur Auswahl


Auf Anfrage der FLZ widerspricht das Bundesverkehrsministerium in einem am 25.07.2002 abgedruckten Bericht der Aussage, dass die Haltung von Stadt, Straßenbauamt, Gegnern und Befürwortern der Westspange bei der Bewertung keine Rolle spiele.
Laut Richard Schild, Sprecher des Bundesverkehrsministeriums in Berlin, bestehen bei entsprechendem politischen Druck gute Chancen, dass die Westspange weiter zum vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans zählt, der bereits im kommenden Jahr verabschiedet werde.
Die Haltung von kommunalen Gremien und Bürgern "sind zentrale, wichtige Dinge. Die Meinung einer Bürgerinitiative, die ernstzunehmend und mit Sachverstand argumentiert, werden wir immer berücksichtigen."
Schild äußerte die Erwartung, dass die Westspange im Bundesverkehrswegeplan wieder als vordringlicher Bedarf enthalten sei. Dass ein Projekt, das einmal als wichtig erkannt worden sei, wieder zurückgestuft werde, geschehe selten. Zwar habe die neue Bundesregierung die Kriterien etwas modifiziert, "aber die Beamten, die das bewerten, sind die gleichen geblieben."

Zurück zur Auswahl